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Studienordnung für den Diplomstudiengang Technomathematik der Universität Bremen

vom 21. Mai 1997 mit Änderung vom 18. August 2004

Gliederung

§1   Geltungsbereich
§2   Ziele der Ausbildung
§3   Studienvoraussetzungen
§4   Regelstudienzeit und Studienbeginn
§5   Aufbau des Studiums
§6   Formen von Lehrveranstaltungen
§7   Nachweis von Studienleistungen
§8   Grundstudium und Diplomvorprüfung
§9   Hauptstudium und Diplomprüfung
§10   Diplomarbeit und Kolloquium
§11   Studienberatung
§12   Studienfachwechsel
§13   Berufspraxis, Betriebspraktika und Auslandsaufenthalte
§14   Inkrafttreten

Anlage I:   Schematischer Verlaufsplan für das Grundstudium
Anlage II :   Schematischer Verlaufsplan für das Hauptstudium
Anlage III:   Studium der technischen Anwendungsfächer und der Informatik

 

Soweit diese Ordnung auf natürliche Personen Bezug nimmt, gilt sie für weibliche und männliche Personen in gleicher Weise. Dienst- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Sprachform geführt.

 

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Studienordnung beschreibt Ziele, Organisation und Inhalte des Diplomstudiengangs Technomathematik an der Universität Bremen und regelt, in Verbindung mit der Diplomprüfungsordnung Technomathematik, den Studienverlauf für alle Studierenden in diesem Studiengang.
  2. Die Studienordnung dient als Leitlinie für einen sinnvollen Aufbau des Studiums und ist zugleich Verpflichtung für die Universität Bremen, die beschriebenen Veranstaltungs- und Beratungsangebote zu realisieren. Sie ist die Grundlage für die Planung des Lehrangebots und die Beschlussfassung darüber.

 

§2 Ziele der Ausbildung

  1. Das Studium dient der wissenschaftlichen Ausbildung der Studierenden zur Vorbereitung auf ihre spätere Berufspraxis in unterschiedlichen betrieblichen oder gesellschaftlichen Bereichen; es soll auch die Basis für eine mögliche wissenschaftliche Forschungstätigkeit im Anschluss an das Studium bilden. Die Studierenden werden auf die vielgestaltigen und häufig wechselnden Anforderungen des Berufslebens vorbereitet.
  2. Die Studierenden werden zu wissenschaftlichem Denken und verantwortungsbewusstem Handeln erzogen. Sie lernen einerseits selbstständig, andererseits im Team zu arbeiten, und dabei mit Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen zu kooperieren und zu kommunizieren. Durch das Studium werden Fähigkeiten wie Abstraktionsvermögen, Kreativität, Hartnäckigkeit und exakte Arbeitsweise ausgeprägt.
  3. Im Studium lernen die Studierenden, wie komplexe Probleme - insbesondere aus Technik, Industrie, Ingenieur- und Naturwissenschaften - mittels mathematischer Methoden bearbeitet und gelöst werden können. Ein solcher Problemlösungsprozess, der auch prototypisch für die Berufspraxis eines Technomathematikers in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung eines Industrieunternehmens ist, lässt sich folgendermaßen strukturieren:
    • Formulierung eines meist nicht in der Sprache der Mathematik gegebenen, technischen oder naturwissenschaftlichen Problems und Festlegung des mathematisch zu behandelnden Problemteils.
    • Umsetzung des Problems in ein mathematisches Modell.
    • Mathematische Analyse des Modells, Anwendung numerischer Methoden zu seiner Evaluation und Simulation, Verbesserungen des Modells.
    • Berechnung konkreter Lösungen durch Benutzung gegebener oder selbstprogrammierter Software, Aufbereitung und Beschaffung dafür relevanter Daten.
    • Rückübersetzung der Lösungen in die Sprache der Technik bzw. Naturwissenschaften.
    • Darstellung und Vermittlung der Ergebnisse.
  4. Das Studium eines technischen Anwendungsfachs und der Informatik ist deshalb zusammen mit der mathematischen Ausbildung essentiell für den Studiengang Technomathematik.

 

§3 Studienvoraussetzungen

  1. Als Studienvoraussetzung gilt die allgemeine Hochschulreife oder eine vom Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung für das Fach Technomathematik.
  2. Ein erfolgreiches Studium der Technomathematik setzt die Fähigkeit zum abstrakten Denken und Interesse für technische und naturwissenschaftliche Probleme voraus. Die Arbeit mit dem Computer wird in Studium und Beruf selbstverständlich sein.
  3. Für das Studium der Fachliteratur sind Kenntnisse des Englischen unerlässlich. Die erforderliche Sprachkompetenz sollte zu Beginn des dritten Studiensemesters, spätestens aber mit Beginn des Hauptstudiums, vorhanden sein. Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse sind hilfreich.

 

§4 Regelstudienzeit und Studienbeginn

  1. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit in der das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann, beträgt einschließlich Anfertigung der Diplomarbeit und Ablegung aller Prüfungen neun Semester.
  2. Ein Beginn des Studiums im Sommersemester ist nach der Immatrikulationsordnung nicht möglich, daher ist das Veranstaltungsangebot auf die Aufnahme des Studiums im Wintersemester ausgelegt.

 

§5 Aufbau des Studiums

  1. Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen wird, und in ein fünfsemestriges Hauptstudium, dessen Abschluss die Diplomprüfung bildet. Wesentlicher Bestandteil der Diplomprüfung ist die Diplomarbeit.
  2. Der Gesamtumfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums nötigen Lehrveranstaltungen beträgt 160 Semesterwochenstunden. Dabei werden neben den Vorlesungs- und Seminarstunden auch solche für Übungen und Praktika mitgezählt.
  3. Das Studium der Technomathematik verbindet eine praxisorientierte Mathematikausbildung, bei der das Erstellen und Auswerten mathematischer Modelle für technisch-naturwissenschaftliche Probleme im Mittelpunkt steht, mit einer Ausbildung in einem technischen Anwendungsfach und in Informatik.
  4. Im Mathematikteil eignen sich die Studierenden mathematische Denk- und Arbeitsweisen sowie ein fundiertes Wissen an solchen mathematischen Theorien an, die für die Bearbeitung praktischer Probleme nützlich sind. Dazu gehört eine Grundausbildung, wie sie auch in anderen mathematischen Studiengängen absolviert wird, die Spezialisierung auf Bereiche der angewandten Mathematik im Hauptstudium und der Erwerb umfangreicher Modellierungserfahrung.
  5. Im technischen Anwendungsfach werden den Studierenden Grundlagen einer Disziplin vermittelt, die sich in starkem Maße auf Anwendungen der Mathematik stützt. Dabei lernen die Studierenden Sprache, Ziele und Denkweisen eines konkreten Anwendungsgebietes kennen. Als technisches Anwendungsfach wählt der Studierende Elektrotechnik, Geowissenschaften, Physik oder Produktionstechnik.
  6. In der Informatikausbildung werden Grundlagen der Informationstechnologien, von Algorithmik/Datenstrukturen und der Software-Entwicklung vermittelt. Der effektive Umgang mit Computern und Software, sowohl bereits vorhandener wie selbsterstellter, ist wesentlich für das Studium und die spätere Berufspraxis.
  7. Neben der fachlichen Ausbildung gehören auch der Besuch fachfremder Veranstaltungen, der Erwerb von sozialer Kompetenz und Fremdsprachenkenntnissen sowie Engagement in den Gremien der Universität und der Studierendenvertretung zu einem sinnvollen Studium.

 

§6 Formen von Lehrveranstaltungen

  1. Formen von Lehrveranstaltungen im Studiengang Technomathematik sind:
    • Vorlesungen,
    • Übungen,
    • Praktika,
    • Seminare und Proseminare,
    • Modellierungsseminare.
  2. Vorlesungen sind vortragsorientierte Lehrveranstaltungen. Sie dienen der systematischen Darstellung eines Stoffgebiets und der Vermittlung methodischer Fertigkeiten. Die aktive Teilnahme, d.h. die regelmäßige, eigenständige Vor- und Nachbereitung des Stoffes, das Studium zugehöriger Fachliteratur und insbesondere die Bearbeitung der Übungsaufgaben, ist unabdingbar für das Verständnis einer Vorlesung.
  3. In den Übungen zu einer Vorlesung wird der Stoff anhand von Beispielen erläutert und vertieft. Wöchentlich werden Aufgaben ausgegeben, von den Studierenden bearbeitet und die Lösungen schriftlich abgegeben, um von einem Übungsgruppenleiter korrigiert zu werden. Anschließend werden die Lösungen vor der Übungsgruppe präsentiert. So wird neben dem Lösen von Aufgaben das Formulieren und Vortragen von mathematischen Sachverhalten geübt. Beim Erarbeiten der Lösungen ist die Zusammenarbeit in kleineren Gruppen hilfreich und erwünscht.
  4. Praktika werden vor allem in den Anwendungsfächern angeboten, und um den Umgang mit Computern und mathematischer Software zu trainieren. Sie können auch als Blockkurse in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden.
  5. Seminare sind als Folge von Vorträgen organisiert, die von den Studierenden gehalten werden; sie zeichnen sich durch eine größere Selbstständigkeit des wissenschaftlichen Arbeitens aus. Die Studierenden lernen die eigenständige Erarbeitung mathematischer Fachliteratur, die Vermittlung komplizierter Sachverhalte im mündlichen Vortrag, die Auseinandersetzung mit Kritik und die Darstellung des Themas in einer schriftlichen Ausarbeitung. Proseminare finden im Grundstudium statt und bereiten auf diese Art der wissenschaftlichen Arbeit vor; die Studierenden werden hier intensiv betreut und angeleitet.
  6. Das Modellierungsseminar findet im sechsten und siebten Fachsemester statt. In diesem anspruchsvollen Praktikum bearbeiten die Studierenden in Zweiergruppen eine praxisnahe Aufgabenstellung aus der Industrie oder aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften, bei der der Lösungsweg nicht vorgegeben ist. Die Studierenden behandeln das Problem in der Art wie in § 2 Abs. 3 beschrieben, damit wird eine konkrete Berufssituation simuliert. Die Arbeit im Modellierungsseminar erfordert die Aneignung zusätzlicher, nicht notwendig mathematischer, Fachkenntnisse, die Kooperation in der Zweiergruppe, die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Aufgabenstellern, die auch als Betreuer fungieren, und die Präsentation der Ergebnisse.

 

§7 Nachweis von Studienleistungen

  1. Folgende Formen des Leistungsnachweises sind möglich:
    • Übungsschein,
    • Seminar- bzw. Proseminarschein,
    • Modellierungsseminarschein,
    • Hausarbeitsschein.
  2. Für den Erwerb eines Übungsscheines zu einer Vorlesung ist die regelmäßige und erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben erforderlich, ergänzt durch die Präsentation von Lösungen vor der Übungsgruppe. Besonders im Grundstudium kann zusätzlich das Bestehen schriftlicher Tests verlangt werden.
  3. Voraussetzungen für den Erwerb eines Proseminar- oder Seminarscheines sind ein mündlicher Vortrag und eine schriftliche Ausarbeitung des Themas.
  4. Ein Modellierungsseminarschein wird durch die koninuierliche Arbeit an der Aufgabe und die Präsentation der Ergebnisse in einem öffentlichen Vortrag, als schriftlicher Bericht sowie als Poster erworben. In den beiden Semestern müssen weitere Teilleistungen in Form von Hausarbeiten oder Seminarvorträgen erbracht werden.
  5. Ein Hausarbeitsschein wird für die schriftliche Ausarbeitung eines größeren Themenkreises, gegebenenfalls inklusive einer Software-Dokumentation, vergeben. Im Einzelfall und nach Genehmigung durch den Diplomprüfungsausschuss kann ein Seminarschein durch einen Hausarbeitsschein ersetzt werden.
  6. Die Leistungen, die für die Erlangung eines Leistungsnachweises erforderlich sind, legt der Veranstalter zu Beginn der Veranstaltung nach Absprache mit den Studierenden fest.

 

§8 Grundstudium und Diplomvorprüfung

  1. Im Grundstudium werden grundlegende Inhalte und Methoden vermittelt, dazu werden in erster Linie Vorlesungen mit Übungen, aber auch Praktika und ein Proseminar besucht. Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen.
  2. Für die mathematische Grundausbildung werden folgende Veranstaltungen besucht:
    • Analysis I bis IV mit Differential- und Integralrechnung einer sowie mehrerer Veränderlicher, gewöhnliche Differentialgleichungen, Funktionentheorie,
    • Lineare Algebra I und II,
    • Rechnerpraktikum I und II zur Einführung in die Programmierung und zur Benutzung mathematischer Software, darauf aufbauend Numerik I,
    • Proseminar Technomathematik mit der Bearbeitung eines praktischen Problems durch mathematische Modellierung.
  3. In den Anwendungsfächern werden die Studierenden durch den Besuch einführender Veranstaltungen aus den jeweiligen Studiengängen mit grundlegenden Aussagen und Methoden dieser Disziplinen vertraut gemacht. Im technischen Anwendungsfach ist in der Regel in jedem Semester des Grundstudiums eine Veranstaltung zu besuchen, siehe Anhang III. Die Informatikausbildung beginnt im dritten Semester.
  4. Für die Diplomvorprüfung sind sechs Teilprüfungen abzulegen, siehe Prüfungsordnung § 12. Es empfiehlt sich, diese Prüfungen so früh wie möglich abzulegen, um eine Rückmeldung über den Ausbildungserfolg zu erhalten. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Anmeldeverfahren für die Diplomvorprüfung sind in § 13 der Prüfungsordnung geregelt.

 

§9 Hauptstudium und Diplomprüfung

  1. Im Hauptstudium werden vertiefende und weiterführende Lehrveranstaltungen angeboten, dabei kommt dem Modellierungsseminar und den Seminaren besondere Bedeutung zu. Die Studierenden sollen sich nach Neigung eine Spezialisierungsrichtung wählen, in der dann eine Diplomarbeit geschrieben werden kann. Das Hauptstudium wird mit dem Anfertigen der Diplomarbeit und dem Ablegen der Diplomprüfung beendet. Ein möglicher Studienverlauf ist in Anhang II schematisch beschrieben. Die Studierenden können sich mit Informationsveranstaltungen und Studienberatungen über Möglichkeiten der konkreten Ausgestaltung informieren.
  2. Zum Hauptstudium gehören folgende Mathematikveranstaltungen:
    • Vorlesungen Funktionalanalysis, Numerik II und Numerik Partieller Differentialgleichungen als weiterführende Pflichtveranstaltungen.
    • Vorlesung Mathematische Modellierung und das Modellierungsseminar.
    • Vorlesungen und Seminare aus dem Bereich "Angewandte Mathematik", mit denen eine Schwerpunktbildung in Hinblick auf die Diplomarbeit erfolgt, sowie eine Vorlesung und ein Seminar aus dem Bereich "Reine Mathematik".
  3. Im technischen Anwendungsfach sollen sich die Studierenden in eine Richtung spezialisieren, einige Möglichkeiten und Empfehlungen dazu sind in Anhang III beschrieben. Es sollen Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden besucht werden. In Informatik sind Veranstaltungen aus dem Bereich "Praktische und Technische Informatik" im Umfang von mindestens zehn Semesterwochenstunden zu besuchen.
  4. Für die Diplomprüfung sind zwei Fachprüfungen in Mathematik abzulegen, dies kann frühestens nach Beginn der Einarbeitungszeit für die Diplomarbeit erfolgen. Die Fachprüfungen im technischen Anwendungsfach und in Informatik sollten dagegen so wie früh wie möglich abgelegt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Anmeldeverfahren für die Diplomprüfung sind in § 17 der Prüfungsordnung geregelt.

 

§10 Diplomarbeit und Kolloquium

  1. Mit der Diplomarbeit soll der Studierende zeigen, dass er anwendungsrelevante Probleme aus den Ingenieur- und Naturwissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden der Mathematik, insbesondere der mathematischen Modellierung sowie der numerischen Evaluation und Simulation, innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig bearbeiten kann. Dabei wird der Studierende in der Regel auch exemplarisch an Grenzgebiete der aktuellen Forschung herangeführt.
  2. Den Studierenden wird geraten, sich frühzeitig, etwa am Ende des sechsten Fachsemesters, über die Spezialisierungsmöglichkeiten und das Veranstaltungsangebot der kommenden Semester zu informieren, um den Einstieg in ihre Diplomarbeit planen zu können. Sie sollen sich dann mit einem Hochschullehrer ihrer Wahl ins Benehmen setzen, um ein geeignetes Gebiet zur Einarbeitung festzulegen. Die Teilnahme an einem Seminar ist ein empfehlenswerter erster Schritt in Richtung Diplomarbeit.
  3. Nach der Wahl eines Betreuers beginnt eine maximal sechsmonatige Einarbeitungszeit für die Diplomarbeit, die zur Festlegung des Themas führt. Innerhalb der nächsten sechs Monate ist die Arbeit fertigzustellen. Die Diplomprüfung wird, spätestens zwei Monate nach Abgabe der Diplomarbeit, mit dem Kolloquium über die Arbeit abgeschlossen. Alle formalen Einzelheiten sind in § 18 der Diplomprüfungsordnung geregelt.
  4. Die Diplomarbeit soll in der Regel einen starken Bezug zu einer praktischen Aufgabenstellung aus Industrie, Ingenieur- oder Naturwissenschaften haben. Sie kann auch an einer Einrichtung außerhalb des Studiengangs Technomathematik angefertigt werden, siehe Prüfungsordnung § 18 Abs. 2. Die Verbindung eines Betriebspraktikums mit dem Anfertigen der Diplomarbeit ist möglich.

 

§11 Studienberatung

  1. Den Studierenden wird geraten, sich einen genauen Überblick über die Anforderungen des Studiengangs Technomathematik zu verschaffen, um gut fundierte Entscheidungen zum Studienverlauf und zu den Studienzielen treffen zu können. Vom Studiengang werden geeignete Beratungsangebote gemacht, daneben ist der Austausch mit anderen Studierenden, auch aus höheren Fachsemestern, ratsam.
  2. Für alle fachlichen, das Technomathematikstudium betreffenden Fragen steht ein Studienfachberater zur Verfügung, der von der Studienkommission Mathematik benannt wird. Darüber hinaus sind alle Lehrenden in den mathematischen Studiengängen verpflichtet, die Studierenden in Fragen des Studiums zu beraten.
  3. Organisation und Bewältigung des Studiums führen besonders in den ersten Semestern häufig zu Schwierigkeiten. Deshalb wird jedem Studierenden zu Beginn seines Studiums ein Hochschullehrer als Mentor zugeordnet, mit dem in den folgenden Semestern der Studienverlauf individuell oder in einer kleinen Mentorengruppe besprochen werden kann.
  4. Für die Studienberatung bezüglich der Anwendungsfächer stehen Ansprechpartner aus den jeweiligen Fächern zur Verfügung.
  5. Eine Studienberatung sollte insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
    • zu Beginn des Studiums und zur Wahl des technischen Anwendungsfaches,
    • beim Übergang vom Grund- in das Hauptstudium,
    • nach einer nicht bestandenen Prüfung,
    • vor Beginn eines Auslandsstudiums oder Betriebspraktikums.
  6. Eine nicht nur fachliche Beratung wird von der Zentralen Studienberatung der Universität und von der Psychologisch-Therapeutischen Beratungsstelle angeboten.

 

§12 Studienfachwechsel

  1. Das Verfahren zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen bzw. an anderen Universitäten erbracht wurden, ist in der Diplomprüfungsordnung geregelt.
  2. Bis zum Vordiplom ist der Wechsel zwischen den Diplomstudiengängen Mathematik und Technomathematik einigermaßen problemlos. Ein derartiger Wechsel sollte wegen der Unterschiede im Hauptstudium spätestens unmittelbar nach der Diplomvorprüfung stattfinden.
  3. Soll nach der Diplomvorprüfung Mathematik in den Studiengang Technomathematik gewechselt werden, so sind fehlende Studienleistungen in einem technischen Anwendungsfach und in Informatik gegebenenfalls nachzuholen, um das Vordiplom in Technomathematik zu erhalten.
  4. Soll nach der Diplomvorprüfung Technomathematik in den Studiengang Mathematik gewechselt werden, so ist in Stochastik noch ein Übungsschein zu erbringen oder eine Fachprüfung abzulegen, um das Vordiplom in Mathematik zu erhalten.

 

§13 Berufspraxis, Betriebspraktika und Auslandsaufenthalte

  1. Diplom-Technomathematiker arbeiten in vielen unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise in den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Industrie, in der Software-Entwicklung oder als Berater für Informationstechnologien und Datenverarbeitung.
  2. Während des Studiums werden reale Berufssituationen insbesondere im Modellierungsseminar simuliert. Durch die Mitarbeit als studentische Hilfskraft in einem Kooperations- oder Forschungsprojekt können weitere Erfahrungen gesammelt werden. Im Grundstudium muss eine Veranstaltung zur Berufspraxis von Mathematikern besucht werden, die auch der frühzeitigen Orientierung des Studiums in Hinblick auf die spätere Berufstätigkeit dient.
  3. Um weitere Berufserfahrungen zu sammeln, kann während des Hauptstudiums ein mehrwöchiges Betriebspraktikum in einem Unternehmen absolviert werden. Die Hochschullehrer können die Studierenden beraten, wie das Praktikum inhaltlich sinnvoll mit dem Studium verbunden werden kann;
  4. Ebenso empfehlenswert ist es, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, idealerweise zu Beginn des Hauptstudiums. Auch hier beraten die Hochschullehrer bezüglich inhaltlicher Verknüpfungen, Kontakten zu ausländischen Partnern und zu Förderungsmöglichkeiten.

 

§14 Inkrafttreten

  1. Diese Studienordnung tritt in Kraft, nachdem sie dem Senator für Bildung, Wissenschaft und Sport angezeigt ist.
  2. Sie ist ab dem Wintersemester 2004/2005 anzuwenden.

 

 

Anlage I:   Schematischer Verlaufsplan für das Grundstudium
Anlage II :   Schematischer Verlaufsplan für das Hauptstudium
Anlage III:   Studium der technischen Anwendungsfächer und der Informatik