Studienordnung Technomathematik Anlage III: Studium der technischen Anwendungsfächer und der Informatik
Diplomprüfungsordnung (application/pdf 91.8 KB)Elektrotechnik
Grundstudium:
1. Semester | Grundlagen der Elektrotechnik I | 3+2 SWS |
2. Semester | Grundlagen der Elektrotechnik II | 2+1 SWS |
3. Semester | Grundlagen der Elektrotechnik III | 3+2 SWS |
4. Semester | Grundlagen der Elektrotechnik IV | 2+1 SWS |
Die Teilnahme an den Grundlagenlaboren im dritten und vierten Semester ist möglich aber nicht vorgeschrieben.
Teilprüfung zur Diplomvorprüfung: Fachprüfung gemäß
DPO Elektrotechnik zu Grundlagen der Elektrotechnik I+II oder zu Grundlagen der
Elektrotechnik III+IV, in der Regel in Form einer schriftlichen
Klausur.
Prüfungsvorleistung: Erfolgreiche Teilnahme an einer der
Grundlagenvorlesungen.
Hauptstudium:
Zu Beginn des Hauptstudiums wählen die Studierenden eine
der drei Vertiefungsrichtungen des Studiengangs Elektrotechnik, um sich in
dieser Richtung zu spezialisieren.
Im fünften Fachsemester besuchen sie die entsprechende
Grundlagenvorlesung (2+1 SWS), die Teilnahme am zugehörigen Grundlagenlaboratorium
ist möglich aber nicht obligatorisch.
Im sechsten und siebten oder im achten und neunten Fachsemester nehmen
sie dann an zwei
Pflichtfächern dieser Vertiefungsrichtung teil, wobei jedes
Pflichtfach aus zwei Teilen besteht
(insgesamt 4 mal 2+1 SWS).
Wahlweise können auch zwei Pflichtfächer aus
verschiedenen Vertiefungsrichtungen absolviert werden, dann ist aber
der Besuch beider Grundlagenvorlesungen notwendig.
Aufgrund fehlender Vorkenntnisse kommen nicht alle Pflichtfächer
für Technomathematiker in Frage.
Informationen zu den Pflichtfächern finden
sich im
kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Studiengangs Elektrotechnik,
zusätzlich können sich die Studierenden
von den für eine Vertiefungsrichtung verantwortlichen
Hochschullehrern beraten lassen.
Einige konkrete Veranstaltungsempfehlungen:
- Vertiefungsrichtung Automatisierungstechnik
- 5. Fachsemester: Grundlagen der Regelungstechnik
- Regelungstheorie I, II
- Dynamische Systeme I, II
- Antriebsregelung und Mechatronik I, II
- Prozessautomatisierung I, II
- Vertiefungsrichtung Kommunikationstechnik (Informationstechnik)
- 5. Fachsemester: Grundlagen der Nachrichtentechnik
- Kommunikationsnetze I, II
- Digitale Signalverarbeitung I, II
- Digitaltechnik I, II
- Vertiefungsrichtung Mikroelektronik/Mikrosystemtechnik
- 5. Fachsemester: Grundlagen der Digitaltechnik
- Digitaltechnik I, II
- Integrierte Schaltungen I, II
- Entwurfsverfahren der Mikroelektronik/Mikrosystemtechnik I, II
Teilprüfung zur Diplomprüfung:
Fachprüfungen gemäß DPO Elektrotechnik zu zwei Pflichtfächern
(diese werden, mündlich oder schriftlich, gemeinsam für Teil I und II durchgeführt).
Beide Prüfungen müssen bestanden werden,
die bessere der beiden Noten geht dann für das
Anwendungsfach Elektrotechnik in die Diplomnote ein.
Prüfungsvorleistung: Erfolgreiche Teilnahme an einer
Grundlagenvorlesung.
Geowissenschaften
Grundstudium
Geowissenschaften kann erst im Hauptstudium als Anwendungsfach gewählt werden. Voraussetzung dafür ist ein Vordiplom mit Anwendungsfach Physik.
Hauptstudium:
Die Studierenden besuchen Veranstaltungen der Studiengänge B.Sc. Geowissenschaften, M.Sc. Marine Geosciences und M.Sc. Geowissenschaften im Umfang von mindestens 15 SWS. Die Veranstaltungen werden teilweise in Englisch abgehalten. Ein für Technomathematiker geeignetes Lehrveranstaltungsprogramm ist:
- Mathematische Beschreibung geowissenschaftlicher Systeme (3 SWS, SoSe, vgl. Bereich 7 im B.Sc. Geowissenschaften)
- Zyklen und Zeitreihen in Geosystemen: Signalprozessing und Signalanalyse (3 SWS, SoSe, vgl. Bereich 7 im B.Sc. Geowissenschaften)
- Das Modul Climate Change im M.Sc. Marine Geosciences (12 SWS,
insgesamt ein Jahr) mit den Veranstaltungen
- Abrupt climate changes (2 SWS, WiSe)
- The role of high latitudes oceans (2 SWS, WiSe)
- Climate modes and events of the Phanerozoic (3 SWS, SoSe)
- Earth system modelling (3 SWS, WiSe)
- Modelling past and future climate changes (2 SWS, SoSe)
Für die Veranstaltungsorganisation im Fachbereich 5 ist es notwendig, dass sich Technomathematiker frühzeitig (d.h. bis Mitte des vorhergehenden Semesters) für die Veranstaltungen, die sie belegen wollen, anmelden; dies soll direkt bei den jeweiligen Veranstaltern erfolgen. Besonders wichtig ist das bzgl. der Veranstaltung Climate modes and events of the Phanerozoic.
Teilprüfung zur Diplomprüfung und Prüfungsvorleistung:
Einzelprüfungen zu Veranstaltungen im Umfang von mindestens 12 SWS.
Diese werden veranstaltungsbegleitend abgelegt und erfolgen
in mündlicher, schriftlicher oder Vortragsform.
Prüfungsvorleistungen sind in der Regel nicht gefordert.
Aus den Einzelnoten wird durch Gewichtung mit den Veranstaltungsstunden eine
Note ermittelt, die für das Anwendungsfach Geowissenschaften in die
Diplomnote eingeht.
Informatik
Grundstudium
3. Semester | Praktische Informatik 1 inkl. Programmierpraktikum |
2+2+4 SWS |
4. Semester | Praktische Informatik 2 | 2+2 SWS |
Teilprüfung zur Diplomvorprüfung: Entsprechend der DPO Informatik
wahlweise zwei benotete Leistungsnachweise oder eine mündliche Prüfung
zu Praktische Informatik 1 und 2. Benotete Leistungsnachweise werden
durch regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben und Fachgespräche
am Semesterende erworben.
Prüfungsvorleistungen sind nicht erforderlich.
Hauptstudium:
Aufbauend auf Praktische Informatik 1/2 können Technomathematiker
Veranstaltungen aus dem Modulbereich Praxis (Praktische und Technische Informatik) wählen.
Es sollen Vorlesungen oder Seminare im Umfang von mindestens
10 SWS besucht werden, dies können aufeinander aufbauende oder voneinander
unabhängige Veranstaltungen sein.
Für Technomathematiker geeignete Veranstaltungen sind:
- Technische Informatik 2 und Betriebssysteme 1
- Technische Informatik 2 und Rechnernetze 1
- Technische Informatik 1 und Rechnerarchitektur 1
- Datenbanksysteme
- Künstliche Intelligenz
- Methoden der Software-Entwicklung
- Parallele Algorithmen und Rechnerarchitekturen
- Parallelisierung numerischer Verfahren
Teilprüfung zur Diplomprüfung:
Mündliche Prüfung zu Veranstaltungen aus dem Modulbereich Praxis im
Umfang von mindestens 10 SWS. Alternativ benotete Leistungsnachweise
zu solchen Veranstaltungen, für die Diplomnote wird dann aus diesen Noten
das mit den Credit Points gewichtete Mittel berechnet.
Prüfungsvorleistungen sind nicht erforderlich.
Physik
Grundstudium
Bedingt durch die Neugestaltung der Physik-Grundausbildung im Fachbereich 1 werden die Formulierungen in der Studienordnung durch die Regeln zum Studium des technischen Anwendungsfaches Physik (Physik für Technomathematiker (application/pdf 21.5 KB)) ersetzt, die zwischen den Fachbereichen 1 und 3 vereinbart worden sind.
Hauptstudium
Technomathematiker wählen hier ein für sie geeignetes Erstes Wahlfach des Hauptstudiums Physik als Spezialisierungsrichtung, möglich sind:
- Environmental Physics (Umweltphysik),
- Festkörperphysik,
- Biophysik.
- In Environmental Physics werden alle
Veranstaltungen in Englisch gehalten.
Für Technomathematiker sind verbindlich:
- Mathematical Methods (2+1 SWS, WiSe)
- Environmental Physics Atmosphere (2+2 SWS, WiSe)
- Environmental Physics Ocean (2+1 SWS, WiSe)
- Dynamics (2+1 SWS, SoSe)
- Im Wahlfach Festkörperphysik müssen Technomathematiker die
folgenden Veranstaltungen besuchen:
- Quantentheorie / Theoretische Physik III (4+4 SWS, WiSe)
- Festkörperphysik I (4+0 SWS, WiSe)
- In Biophysik sind verbindlich:
- Biophysik I inkl. Ergänzung Molekularbiologie (2+1~SWS, WiSe)
- Biophysik II inkl. Ergänzung Molekularbiologie (2+1~SWS, SoSe)
- Theoretische Biophysik (2+2~SWS, SoSe)
Teilprüfung zur Diplomprüfung:
Sie bezieht sich auf Veranstaltungen (Vorlesungen ohne Übungen) im
Umfang von mindestens 8 SWS aus der gewählten Spezialisierungsrichtung.
und kann als eine mündliche Prüfung über Vorlesungen im
Umfang von (mindestens) 8 SWS erfolgen, wenn sich dafür geeignete
Prüfer aus dem Studiengang Physik finden.
Alternativ können einzelne Teilprüfungen zu Veranstaltungen abgelegt werden.
Aus deren Noten wird die Physik-Note, die in die Diplomnote eingeht, gemittelt.
Die Studierenden geben vor Ablegen der ersten Teilprüfung an, nach
welchem Modus sie die Prüfung zum Anwendungsfach Physik ablegen
wollen.
Prüfungsvorleistung: Ein Leistungsnachweis zu einer Veranstaltung aus dem Wahlfach
(diese Veranstaltung kann auch Prüfungsthema sein).
Produktionstechnik
Grundstudium
Im ersten Studienjahr werden Mechanik 1 und Mechanik 2 studiert, im zweiten stehen drei Varianten zur Auswahl:
Möglichkeit 1:
1. Semester | Mechanik 1 | 4+2+1 SWS |
2. Semester | Mechanik 2 | 2+2+1 SWS |
3. Semester | Mechanik 3 | 3+2 SWS |
4. Semester | Mechanik 4 | 2+1 SWS |
Möglichkeit 2:
1. Semester | Mechanik 1 | 4+2+1 SWS |
2. Semester | Mechanik 2 | 2+2+1 SWS |
3. Semester | ||
4. Semester | Werkstofftechnik 1 | 4+0 SWS |
5. Semester | Werkstofftechnik 2 mit Blockpraktikum |
2+0+2 SWS |
Möglichkeit 3:
1. Semester | Mechanik 1 | 4+2+1 SWS |
2. Semester | Mechanik 2 | 2+2+1 SWS |
3. Semester | Thermodynamik 1 | 2+1 SWS |
4. Semester | Thermodynamik 2 | 2+2 SWS |
Teilprüfung zur Diplomvorprüfung: Entsprechend der Variante des
zweiten Jahres die Fachprüfung gemäß DPO Produktionstechnik zu
Mechanik 3/4 oder zu Thermodynamik 1/2 oder zu
Werkstofftechnik 1/2.
Prüfungsvorleistung:
Erfolgreiche Teilnahme an Mechanik 1/2 (in der Regel durch eine
bestandene schriftliche Prüfung nachzuweisen), weitere
Voraussetzungen entsprechend der Anforderungen des Studiengangs
Produktionstechnik.
Hauptstudium:
Die Studierenden sollen sich in einer Vertiefungsrichtung des
Studiengangs Produktionstechnik spezialisieren und Veranstaltungen
(Vorlesungen inkl. Übungen und Labore) im Umfang von mindestens 16 SWS
besuchen. Im Wesentlichen sollen Veranstaltungen aus dem Segment H5
(vgl. DPO Produktionstechnik) studiert werden,
teilweise sind vorher noch grundlegende Veranstaltungen aus den
Segmenten H1, H2 und H3 zu besuchen. Für einige
Spezialisierungsrichtungen ist eine bestimmte Veranstaltung des
zweiten Studienjahrs Voraussetzung.
Im Segment H5 sind die Veranstaltungen zu Blöcken von 6, 4 oder 2 SWS
zusammengefasst, über die Teilprüfungen abgelegt werden können.
Vor Besuch der ersten Hauptstudiumsveranstaltung lässt sich der
Studierende von einem Professor der gewählten Spezialisierungsrichtung
beraten und erstellt in Absprache mit ihm einen Studienplan (gemäß
DPO Produktionstechnik) für die zu
besuchenden Veranstaltungen. Dabei ist auch festzulegen, zu welchen
Veranstaltungsblöcken Prüfungen abgelegt werden.
Dieser Studienplan bedarf der Genehmigung
durch den Diplomprüfungsausschussvorsitzenden des Fachbereichs 4 oder eines von
ihm benannten Vertreters.
Als Spezialisierungsmöglichkeiten für Technomathematiker stehen zur Auswahl:
Spezialisierungsmöglichkeit | Voraussetzung |
Festkörpermechanik | Mechanik wünschenswert |
Strömungsmechanik | Mechanik |
Verfahrenstechnik | Thermodynamik |
Werkstofftechnik | Werkstofftechnik |
Fertigungstechnik | Mechanik oder Werkstofftechnik |
Regelungs-, Automatisierungs- und Messtechnik | |
Teilprüfung zur Diplomprüfung: Einzelne Prüfungen gemäß DPO Produktionstechnik über Veranstaltungsblöcke des Segments H5 im Umfang von mindestens 10 SWS aus einer Spezialisierungsrichtung. Aus den Noten wird durch Gewichtung mit den Veranstaltungsstunden eine Note ermittelt, die für das Anwendungsfach Produktionstechnik in die Diplomnote eingeht. Diese Prüfungen werden in der Regel mündlich abgelegt; es müssen keine Vorleistungen erbracht werden. Die Prüfungstermine werden jeweils in den Veranstaltungen festgelegt.