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Zentrum für Industriemathematik

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Studienordnung Technomathematik Anlage III: Studium der technischen Anwendungsfächer und der Informatik

Diplomprüfungsordnung (application/pdf 91.8 KB)

Elektrotechnik

Grundstudium:

1. Semester Grundlagen der Elektrotechnik I 3+2 SWS
2. Semester Grundlagen der Elektrotechnik II 2+1 SWS
3. Semester Grundlagen der Elektrotechnik III 3+2 SWS
4. Semester Grundlagen der Elektrotechnik IV 2+1 SWS

Die Teilnahme an den Grundlagenlaboren im dritten und vierten Semester ist möglich aber nicht vorgeschrieben.

Teilprüfung zur Diplomvorprüfung: Fachprüfung gemäß DPO Elektrotechnik zu Grundlagen der Elektrotechnik I+II oder zu Grundlagen der Elektrotechnik III+IV, in der Regel in Form einer schriftlichen Klausur.
Prüfungsvorleistung: Erfolgreiche Teilnahme an einer der Grundlagenvorlesungen.

Hauptstudium:

Zu Beginn des Hauptstudiums wählen die Studierenden eine der drei Vertiefungsrichtungen des Studiengangs Elektrotechnik, um sich in dieser Richtung zu spezialisieren. Im fünften Fachsemester besuchen sie die entsprechende Grundlagenvorlesung (2+1 SWS), die Teilnahme am zugehörigen Grundlagenlaboratorium ist möglich aber nicht obligatorisch. Im sechsten und siebten oder im achten und neunten Fachsemester nehmen sie dann an zwei Pflichtfächern dieser Vertiefungsrichtung teil, wobei jedes Pflichtfach aus zwei Teilen besteht (insgesamt 4 mal 2+1 SWS). Wahlweise können auch zwei Pflichtfächer aus verschiedenen Vertiefungsrichtungen absolviert werden, dann ist aber der Besuch beider Grundlagenvorlesungen notwendig.
Aufgrund fehlender Vorkenntnisse kommen nicht alle Pflichtfächer für Technomathematiker in Frage. Informationen zu den Pflichtfächern finden sich im kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Studiengangs Elektrotechnik, zusätzlich können sich die Studierenden von den für eine Vertiefungsrichtung verantwortlichen Hochschullehrern beraten lassen.
Einige konkrete Veranstaltungsempfehlungen:

Teilprüfung zur Diplomprüfung: Fachprüfungen gemäß DPO Elektrotechnik zu zwei Pflichtfächern (diese werden, mündlich oder schriftlich, gemeinsam für Teil I und II durchgeführt). Beide Prüfungen müssen bestanden werden, die bessere der beiden Noten geht dann für das Anwendungsfach Elektrotechnik in die Diplomnote ein.
Prüfungsvorleistung: Erfolgreiche Teilnahme an einer Grundlagenvorlesung.


Geowissenschaften

Grundstudium

Geowissenschaften kann erst im Hauptstudium als Anwendungsfach gewählt werden. Voraussetzung dafür ist ein Vordiplom mit Anwendungsfach Physik.

Hauptstudium:

Die Studierenden besuchen Veranstaltungen der Studiengänge B.Sc. Geowissenschaften, M.Sc. Marine Geosciences und M.Sc. Geowissenschaften im Umfang von mindestens 15 SWS. Die Veranstaltungen werden teilweise in Englisch abgehalten. Ein für Technomathematiker geeignetes Lehrveranstaltungsprogramm ist:

Andere Veranstaltungen sollten nur nach Absprache mit den Lehrenden des FB Geowissenschaften belegt werden, um sicherzustellen, dass sie für Technomathematiker in Bezug auf die notwendigen Vorkenntnisse und bzgl. der behandelten mathematischen Methoden geeignet sind. Viele Informationen zu den Studiengängen und Lehrveranstaltungen des FB Geowissenschaften sind unter www.fb5.uni-bremen.de zu finden.

Hinweis: Für die Veranstaltungsorganisation im Fachbereich 5 ist es notwendig, dass sich Technomathematiker frühzeitig (d.h. bis Mitte des vorhergehenden Semesters) für die Veranstaltungen, die sie belegen wollen, anmelden; dies soll direkt bei den jeweiligen Veranstaltern erfolgen. Besonders wichtig ist das bzgl. der Veranstaltung Climate modes and events of the Phanerozoic.

Teilprüfung zur Diplomprüfung und Prüfungsvorleistung:
Einzelprüfungen zu Veranstaltungen im Umfang von mindestens 12 SWS. Diese werden veranstaltungsbegleitend abgelegt und erfolgen in mündlicher, schriftlicher oder Vortragsform. Prüfungsvorleistungen sind in der Regel nicht gefordert. Aus den Einzelnoten wird durch Gewichtung mit den Veranstaltungsstunden eine Note ermittelt, die für das Anwendungsfach Geowissenschaften in die Diplomnote eingeht.


Informatik

Grundstudium

3. Semester Praktische Informatik 1
inkl. Programmierpraktikum
2+2+4 SWS
4. Semester Praktische Informatik 2 2+2 SWS

Teilprüfung zur Diplomvorprüfung: Entsprechend der DPO Informatik wahlweise zwei benotete Leistungsnachweise oder eine mündliche Prüfung zu Praktische Informatik 1 und 2. Benotete Leistungsnachweise werden durch regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben und Fachgespräche am Semesterende erworben.
Prüfungsvorleistungen sind nicht erforderlich.

Hauptstudium:

Aufbauend auf Praktische Informatik 1/2 können Technomathematiker Veranstaltungen aus dem Modulbereich Praxis (Praktische und Technische Informatik) wählen. Es sollen Vorlesungen oder Seminare im Umfang von mindestens 10 SWS besucht werden, dies können aufeinander aufbauende oder voneinander unabhängige Veranstaltungen sein.
Für Technomathematiker geeignete Veranstaltungen sind:

Teilprüfung zur Diplomprüfung: Mündliche Prüfung zu Veranstaltungen aus dem Modulbereich Praxis im Umfang von mindestens 10 SWS. Alternativ benotete Leistungsnachweise zu solchen Veranstaltungen, für die Diplomnote wird dann aus diesen Noten das mit den Credit Points gewichtete Mittel berechnet.
Prüfungsvorleistungen sind nicht erforderlich.


Physik

Grundstudium

Bedingt durch die Neugestaltung der Physik-Grundausbildung im Fachbereich 1 werden die Formulierungen in der Studienordnung durch die Regeln zum Studium des technischen Anwendungsfaches Physik (Physik für Technomathematiker (application/pdf 21.5 KB)) ersetzt, die zwischen den Fachbereichen 1 und 3 vereinbart worden sind.

Hauptstudium

Technomathematiker wählen hier ein für sie geeignetes Erstes Wahlfach des Hauptstudiums Physik als Spezialisierungsrichtung, möglich sind:

Aus dem Lehrangebot dieses Wahlfaches besuchen sie dann Veranstaltungen (Vorlesungen inkl. Übungen, evtl. Seminare) im Umfang von mindestens 15 SWS.

Teilprüfung zur Diplomprüfung: Sie bezieht sich auf Veranstaltungen (Vorlesungen ohne Übungen) im Umfang von mindestens 8 SWS aus der gewählten Spezialisierungsrichtung. und kann als eine mündliche Prüfung über Vorlesungen im Umfang von (mindestens) 8 SWS erfolgen, wenn sich dafür geeignete Prüfer aus dem Studiengang Physik finden. Alternativ können einzelne Teilprüfungen zu Veranstaltungen abgelegt werden. Aus deren Noten wird die Physik-Note, die in die Diplomnote eingeht, gemittelt. Die Studierenden geben vor Ablegen der ersten Teilprüfung an, nach welchem Modus sie die Prüfung zum Anwendungsfach Physik ablegen wollen.
Prüfungsvorleistung: Ein Leistungsnachweis zu einer Veranstaltung aus dem Wahlfach (diese Veranstaltung kann auch Prüfungsthema sein).


Produktionstechnik

Grundstudium

Im ersten Studienjahr werden Mechanik 1 und Mechanik 2 studiert, im zweiten stehen drei Varianten zur Auswahl:

Möglichkeit 1:

1. Semester Mechanik 1 4+2+1 SWS
2. Semester Mechanik 2 2+2+1 SWS
3. Semester Mechanik 3 3+2 SWS
4. Semester Mechanik 4 2+1 SWS

Möglichkeit 2:

1. Semester Mechanik 1 4+2+1 SWS
2. Semester Mechanik 2 2+2+1 SWS
3. Semester
4. Semester Werkstofftechnik 1 4+0 SWS
5. Semester Werkstofftechnik 2
mit Blockpraktikum
2+0+2 SWS

Möglichkeit 3:

1. Semester Mechanik 1 4+2+1 SWS
2. Semester Mechanik 2 2+2+1 SWS
3. Semester Thermodynamik 1 2+1 SWS
4. Semester Thermodynamik 2 2+2 SWS


Teilprüfung zur Diplomvorprüfung: Entsprechend der Variante des zweiten Jahres die Fachprüfung gemäß DPO Produktionstechnik zu Mechanik 3/4 oder zu Thermodynamik 1/2 oder zu Werkstofftechnik 1/2.
Prüfungsvorleistung: Erfolgreiche Teilnahme an Mechanik 1/2 (in der Regel durch eine bestandene schriftliche Prüfung nachzuweisen), weitere Voraussetzungen entsprechend der Anforderungen des Studiengangs Produktionstechnik.

Hauptstudium:

Die Studierenden sollen sich in einer Vertiefungsrichtung des Studiengangs Produktionstechnik spezialisieren und Veranstaltungen (Vorlesungen inkl. Übungen und Labore) im Umfang von mindestens 16 SWS besuchen. Im Wesentlichen sollen Veranstaltungen aus dem Segment H5 (vgl. DPO Produktionstechnik) studiert werden, teilweise sind vorher noch grundlegende Veranstaltungen aus den Segmenten H1, H2 und H3 zu besuchen. Für einige Spezialisierungsrichtungen ist eine bestimmte Veranstaltung des zweiten Studienjahrs Voraussetzung.
Im Segment H5 sind die Veranstaltungen zu Blöcken von 6, 4 oder 2 SWS zusammengefasst, über die Teilprüfungen abgelegt werden können. Vor Besuch der ersten Hauptstudiumsveranstaltung lässt sich der Studierende von einem Professor der gewählten Spezialisierungsrichtung beraten und erstellt in Absprache mit ihm einen Studienplan (gemäß DPO Produktionstechnik) für die zu besuchenden Veranstaltungen. Dabei ist auch festzulegen, zu welchen Veranstaltungsblöcken Prüfungen abgelegt werden. Dieser Studienplan bedarf der Genehmigung durch den Diplomprüfungsausschussvorsitzenden des Fachbereichs 4 oder eines von ihm benannten Vertreters.
Als Spezialisierungsmöglichkeiten für Technomathematiker stehen zur Auswahl:

Spezialisierungsmöglichkeit Voraussetzung
Festkörpermechanik Mechanik wünschenswert
Strömungsmechanik Mechanik
Verfahrenstechnik Thermodynamik
Werkstofftechnik Werkstofftechnik
Fertigungstechnik Mechanik oder Werkstofftechnik
Regelungs-, Automatisierungs- und Messtechnik

Teilprüfung zur Diplomprüfung: Einzelne Prüfungen gemäß DPO Produktionstechnik über Veranstaltungsblöcke des Segments H5 im Umfang von mindestens 10 SWS aus einer Spezialisierungsrichtung. Aus den Noten wird durch Gewichtung mit den Veranstaltungsstunden eine Note ermittelt, die für das Anwendungsfach Produktionstechnik in die Diplomnote eingeht. Diese Prüfungen werden in der Regel mündlich abgelegt; es müssen keine Vorleistungen erbracht werden. Die Prüfungstermine werden jeweils in den Veranstaltungen festgelegt.