4 Forschung mit personenbezogenen Daten

In der Mathematikdidaktik sind wir häufig darauf angewiesen, mit Daten aus der Schule und dem Schulumfeld zu arbeiten. Diese mögen in Tests, Fragebögen, Mitschnitten von Interviews und Gruppendiskussionen oder in Unterrichtsvideos enthalten sein. Schnell geht es dabei um personenbezogene Daten. Dies sind nach dem Bremischen Datenschutzgesetz “Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person” (§2(1) BremDSG). Um einen ordentlichen Umgang mit solchen Informationen über Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern sicherzustellen, müssen je nach Form der Datenerhebung Anträge gestellt, verantwortliche Personen informiert und/oder Einverständniserklärungen eingeholt werden. Das Land Bremen bietet online eine Aufstellung der unterschiedlichen Verfahren, die hier zu befolgen sind. Eine Übersicht über ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern findet sich unter https://www.forschungsdaten-bildung.de/genehmigungen.6

Die genannten Verfahren lassen sich teilweise schnell erledigen, bedeuten manchmal aber auch eine erhebliche Mehrbelastung in der Vorbereitung einer Datenerhebung. Es sollte also frühzeitig geklärt werden, welches Verfahren notwendig ist und welche Vorkehrungen zu treffen sind.


  1. Zu beachten ist hier, dass die Informationen nur unregelmäßig aktualisiert werden. Ausschlaggebend sind letztlich immer die Angaben der entsprechenden Behörden.↩︎