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Zentrum für Industriemathematik

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Voraussetzungen für den Bachelor-Studiengang Technomathematik

Formal ist die allgemeine Hochschulreife (oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung) die einzige Studienvoraussetzung.
Seit 2013 erfolgt die Studienplatzvergabe an der Universität Bremen über das bundesweit organisierte Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Wie alle Bremer Studiengänge ist der B.Sc. Technomathematik deshalb formal zulässungsbeschränkt, allerdings mit einer sehr hohen Zulassungsbegrenzung. Diese wird erfahrungsgemäß nicht ausgeschöpft, sodass praktisch jeder Bewerber mit einer Zulassung rechnen kann.

Wer Technomathematik studieren will, sollte natürlich Interesse an Mathematik haben – einerseits an abstrakten Methoden, andererseits an ihrer Anwendung in Ingenieur- und Naturwissenschaften. Vorkenntnisse sind hilfreich aber nicht nötig. Da der Computer das wichtigste Werkzeug des Technomathematikers ist, sollte man Spaß an der Arbeit damit haben. Hier sind Erfahrungen von Vorteil, diese können aber auch während des Studiums gemacht werden. Neben der Mathematik sollte das Interesse an ihren technischen Anwendungen vorhanden sein, insbesondere die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein solches Fach. Wie in allen Studiengängen sind Fremdsprachenkenntnisse in Englisch nötig, um die Fachliteratur studieren zu können. Die erforderliche Sprachkompetenz, wie sie etwa im Rahmen eines Englisch-Grundkurses zum Abitur erworben werden kann, sollte zu Beginn des dritten Semesters vorhanden sein.
Für ein erfolgreiches Technomathematikstudium sind gewisse Mathematikvorkenntnisse hilfreich, wichtig sind vor allem Motivation, Lust am Lernen, eine selbstständige Arbeitsweise und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit.

Einschreibung

Die Zulassung zum Studiengang erfolgt seit 2013 über das sogenannte "Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)", die Einzelheiten sind auf den zentralen Seiten der Uni Bremen beschrieben.
Anträge auf Immatrikulation müssen bis zum 15.07. (für das folgende Wintersemester) bzw. bis zum 15.01. (für das folgende Sommersemester, nur für fortgeschrittene Studierende) gestellt werden.