[KRAM-Logo]

Kollegiumsrat
der akademischen
MitarbeiterInnen

Universität
Bremen

An

Akademische Mitarbeiter/innen,

Stipendiate/innen,

Doktorand/innen und Hablitand/innen

 

der Universität Bremen


GW II, Raum 1460

Bibliothekstraße

D-28359 Bremen

Tel. 0421 / 218-4754

Vorstand:

Dr. Cecile Sandten

GW II, Raum A 3100

Tel.: 0421/218-2192

sandten@uni-bremen.de

Dr. Elmar Erkens

Wilhelm Herbst Str.5, Raum 1.02

Tel.: 0421/218-4903,
Fax: 0421/218-4271

erkens@logistik.uni-bremen.de

Joachim Schalthöfer

MZH, Raum  6350

Tel.: 0421/218-2410,
Fax: 0421/218-4020

schalt@math.uni-bremen.de

 

Einladung zur Teilpersonalversammlung des wissenschaftlichen Mittelbaues und

Wahlaufruf zum Kollegiumsrat Akademischer MitarbeiterInnen

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an der Universität wird wieder einmal gewählt. Die Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen und werden auch zukünftig ihre Meinung in den Universitätsgremien vertreten. Um unsere Interessenvertretungspolitik konsequent fortsetzen zu können, fordern wir Euch auf:

 

GEHT WÄHLEN !

am 15. November 2000, 15.00 Uhr, GW 2, Raum B 1400

 

Wir setzen uns dafür ein, daß Alltag und Entwicklung der Universität von allen, die hier arbeiten und studieren, mitbestimmt wird. Wir wollen die berufliche Zukunft und soziale Sicherung für diejenigen, die eine wissenschaftliche Karriere innerhalb oder außerhalb der Universität anstreben, verbessern. Ohne den Mittelbau, ohne unsere Arbeit, wäre die Universität nicht funktionsfähig.

 

Lehre

Angesichts von über 18.000 Studierenden an unserer Universität reden manche von Zulassungsbeschränkungen. Nicht jedoch die vielen Studierenden, sondern mangelnde Ausstattung vieler Studiengänge, die nach wie vor übergroße Fixierung auf Forschung sowie oft veraltete Lehr- und Ausbildungsinhalte sind zentrale Probleme der Universität. Dabei spielt die Lehre des Mittelbaus eine immer größere Rolle. Wir sind bereit, Lehre aktiv zu gestalten, werden allerdings weiter dort Widerstand leisten, wo der Versuch unternommen wird, Quantitätsprobleme durch Erhöhung der Lehrverpflichtung auf uns abzuwälzen. Hochschuldidaktische Fortbildungsmöglichkeiten (unter Einbeziehung neuer Medien und Techniken) sind für alle Lehrenden anzubieten. Wir wollen, daß die nach dem neuen Bremischen Hochschulgesetz mögliche Übertragung von selbständigen Aufgaben in der Lehre außerhalb der bisher üblichen Lehraufträge genutzt wird.

 

Forschung

Wir setzen uns besonders für Forschungsvorhaben ein, die ökologie- und sozialorientiert sowie partizipativ angelegt sind. Die Universität hat eine Verpflichtung, die Probleme der Gesellschaft, von der sie finanziert wird, aufzunehmen und an ihrer Lösung mitzuwirken, gerade auch für die Teile der Gesellschaft, welche die Universität über Steuergelder finanzieren, sich jedoch als Individuen oder Gruppen keinen wissenschaftlichen Sachverstand kaufen können. Auch im Bereich der Forschung ist die neue rechtliche Möglichkeit zur Übertragung selbständig wahrzunehmender Aufgaben zu nutzen. Wir wollen, daß die Miturheberschaft an Veröffentlichungen und Forschungsergebnissen, wie in § 73 Abs.2 BremHG vorgeschrieben, benannt wird.

 

Frauen

Zwar hat sich an der Universität Bremen in Richtung auf Gleichstellung der Geschlechter einiges bewegt, doch immer noch endet für die meisten Frauen die wissenschaftliche Karriere nach der Promotion, sind Hochschullehrerinnen rar. Wir wollen die Chancen, die der bevorstehende Generationswechsel im Lehrkörper bietet, für eine Erhöhung des Frauenanteils nutzen.

 

Personalstruktur

Die heutige Personalstruktur ist schon jetzt den Anforderungen nicht gewachsen. An die Stelle des Programmflickwerks und der Zweckentfremdung von Promotionsstellen muß eine planvolle Personalentwicklung auf allen Ebenen der Universität treten. Sparquoten dürfen nicht weiter ausschließlich zu Lasten der akademischen MitarbeiterInnen erbracht werden, wie z.B. durch Kürzung von Vertragslaufzeiten, Ausweitung unsozialer Stipendienprogramme und Verlängerungen von Wiederbesetzungssperren. Um die altersbedingte Umbruchsituation zu Beginn des neuen Jahrtausends zu bewältigen, sind jetzt vermehrt Stellen mit NachwuchswissenschaftlerInnen zu besetzen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, daß der Betrieb der Universität ohne dauerhaft zu besetzende wissenschaftliche Funktionsstellen nicht aufrecht zu erhalten ist. Die Zweckentfremdung von befristeten Qualifikationsstellen für Daueraufgaben im Wissenschaftsmanagement (z.B. Geschäftsführung) muß zugunsten einer klaren und funktionalen Personalplanung aufgegeben werden.

 

Mitbestimmung

Wir setzen uns für eine konsequente Ausnutzung der Mitbestimmungsmöglichkeiten des Akademischen Mittelbaus ein. Mittelfristig gilt es, dieser Gruppe auch rechtlich mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Universität zu ermöglichen (z.B. in Institutsleitungen, Dekanate).



Wahlorganisation

Warum findet die Wahl statt?

Mit der Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) wurde der Paragraph, der die Bildung von Gruppenkollegium wie z.B. Kollegium Akademischer MitarbeiterInnen (KAM) vorsah, gestrichen. Aus diesem Grund mußte mit der Satzung eine neue Grundlage für die Mittelbauvertretung an der Uni-Bremen entwickelt werden. Diese wurde vom Akademische Senat der Universität Bremen im April 1999 beschlossen und nach einer Übergangszeit muss nun dieses Jahr das zentrale Organ des KAM - der Kollegiumsrat (KRAM) - neu gewählt werden.

 

Wer darf wählen?

Es darf jede/er wählen, der/die zu den nachfolgenden Gruppen gehört, und dem Kollegium Akademischer MitarbeiterInnen (KAM) beitritt:

1. die wissenschaftlichen OberassistentInnen und OberingenieureInnen nach § 21a BremHG;

2. die wissenschaftlichen und künstlerischen AssistentInnen nach § 21 BremHG;

3. die wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen nach § 23 BremHG ;

4. die Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach § 24 BremHG,

5. StipendiatInnen der Graduiertenkollegs, des Bremer DoktorandInnenprogramms und solche mit Promotionsabschlußstipendien sowie

6. Sonstige angemeldete DoktorandInnen und HabilitandInnen.

Ein Beitritt ist notwendig geworden, da es keine Gruppenkollegien mit automatischer Mitgliedschaft mehr gibt. Mit der Mitgliedschaft sind keine finanziellen Pflichten verbunden. Die Mitarbeit im Kollegium ist freiwillig.

 

Wie könnt Ihr Mitglied werden?

Mitglied im KAM kann jede/r zu jederzeit durch eine formlose schriftliche Erklärung werden, die sie/er uns zukommen läßt (auch in der Teilpersonalversammlung oder bei der Briefwahl).

 

Wie/Wo könnt Ihr wählen?

Ihr könnt Euch im Rahmen der Teilpersonalversammlung am 15.11.2000 um 15:00 Uhr in GW 2, Raum B1400, über das Kollegium und den KRAM informieren und Eure Stimme persönlich abgeben. Für diejenigen, die verhindert sind, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Vorstand des KRAM formlos anzufordern. Da sich auf der Teilpersonalversammlung noch Kandidaten für den KRAM aufstellen lassen können, werden die Wahlunterlagen erst nach der Versammlung verschickt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am 30.11.2000 beim Wahlleiter vorliegen.