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Kollegiumsrat |
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Universität Bremen |
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An Akademische Mitarbeiter/innen, Stipendiate/innen, Doktorand/innen und Hablitand/innen der Universität Bremen |
GW II, Raum 1460 Bibliothekstraße D-28359 Bremen Tel. 0421 /
218-4754 Vorstand: Dr. Cecile Sandten GW II, Raum A 3100 Tel.: 0421/218-2192 Dr. Elmar Erkens
Wilhelm Herbst Str.5, Raum 1.02 Tel.: 0421/218-4903, Joachim Schalthöfer MZH, Raum 6350 Tel.: 0421/218-2410, |
Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
an der
Universität wird wieder einmal gewählt. Die Akademischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wollen und werden auch zukünftig ihre Meinung in den Universitätsgremien
vertreten. Um unsere Interessenvertretungspolitik konsequent fortsetzen zu
können, fordern wir Euch auf:
GEHT WÄHLEN !
am 15. November
2000, 15.00 Uhr, GW 2, Raum B 1400
Wir setzen uns dafür ein, daß Alltag und Entwicklung der Universität von allen, die hier arbeiten und studieren, mitbestimmt wird. Wir wollen die berufliche Zukunft und soziale Sicherung für diejenigen, die eine wissenschaftliche Karriere innerhalb oder außerhalb der Universität anstreben, verbessern. Ohne den Mittelbau, ohne unsere Arbeit, wäre die Universität nicht funktionsfähig.
Angesichts
von über 18.000 Studierenden an unserer Universität reden manche von Zulassungsbeschränkungen.
Nicht jedoch die vielen Studierenden, sondern mangelnde Ausstattung vieler
Studiengänge, die nach wie vor übergroße Fixierung auf Forschung sowie oft
veraltete Lehr- und Ausbildungsinhalte sind zentrale Probleme der Universität.
Dabei spielt die Lehre des Mittelbaus eine immer größere Rolle. Wir sind
bereit, Lehre aktiv zu gestalten, werden allerdings weiter dort Widerstand
leisten, wo der Versuch unternommen wird, Quantitätsprobleme durch Erhöhung der
Lehrverpflichtung auf uns abzuwälzen. Hochschuldidaktische
Fortbildungsmöglichkeiten (unter Einbeziehung neuer Medien und Techniken) sind
für alle Lehrenden anzubieten. Wir
wollen, daß die nach dem neuen Bremischen Hochschulgesetz mögliche Übertragung
von selbständigen Aufgaben in der Lehre außerhalb der bisher üblichen
Lehraufträge genutzt wird.
Wir setzen
uns besonders für Forschungsvorhaben ein, die ökologie- und sozialorientiert
sowie partizipativ angelegt sind. Die Universität hat eine Verpflichtung, die
Probleme der Gesellschaft, von der sie finanziert wird, aufzunehmen und an
ihrer Lösung mitzuwirken, gerade auch für die Teile der Gesellschaft, welche
die Universität über Steuergelder finanzieren, sich jedoch als Individuen oder
Gruppen keinen wissenschaftlichen Sachverstand kaufen können. Auch im Bereich
der Forschung ist die neue rechtliche Möglichkeit zur Übertragung selbständig
wahrzunehmender Aufgaben zu nutzen. Wir
wollen, daß die Miturheberschaft an Veröffentlichungen und
Forschungsergebnissen, wie in § 73 Abs.2 BremHG vorgeschrieben, benannt wird.
Zwar hat sich an der Universität Bremen in Richtung auf Gleichstellung der Geschlechter einiges bewegt, doch immer noch endet für die meisten Frauen die wissenschaftliche Karriere nach der Promotion, sind Hochschullehrerinnen rar. Wir wollen die Chancen, die der bevorstehende Generationswechsel im Lehrkörper bietet, für eine Erhöhung des Frauenanteils nutzen.
Die heutige Personalstruktur ist schon jetzt den
Anforderungen nicht gewachsen. An die Stelle des Programmflickwerks und der
Zweckentfremdung von Promotionsstellen muß eine planvolle Personalentwicklung
auf allen Ebenen der Universität treten. Sparquoten dürfen nicht weiter
ausschließlich zu Lasten der akademischen MitarbeiterInnen erbracht werden, wie
z.B. durch Kürzung von Vertragslaufzeiten, Ausweitung unsozialer Stipendienprogramme
und Verlängerungen von Wiederbesetzungssperren. Um die altersbedingte
Umbruchsituation zu Beginn des neuen Jahrtausends zu bewältigen, sind jetzt
vermehrt Stellen mit NachwuchswissenschaftlerInnen zu besetzen. Darüber hinaus
hat sich gezeigt, daß der Betrieb der Universität ohne dauerhaft zu besetzende
wissenschaftliche Funktionsstellen nicht aufrecht zu erhalten ist. Die
Zweckentfremdung von befristeten Qualifikationsstellen für Daueraufgaben im
Wissenschaftsmanagement (z.B. Geschäftsführung) muß zugunsten einer klaren und
funktionalen Personalplanung aufgegeben werden.
Wir setzen uns für eine konsequente Ausnutzung der Mitbestimmungsmöglichkeiten des Akademischen Mittelbaus ein. Mittelfristig gilt es, dieser Gruppe auch rechtlich mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Universität zu ermöglichen (z.B. in Institutsleitungen, Dekanate).
Mit der Novellierung des Bremischen
Hochschulgesetzes (BremHG) wurde der Paragraph, der die Bildung von Gruppenkollegium
wie z.B. Kollegium Akademischer MitarbeiterInnen (KAM) vorsah, gestrichen. Aus
diesem Grund mußte mit der Satzung eine neue Grundlage für die
Mittelbauvertretung an der Uni-Bremen entwickelt werden. Diese wurde vom
Akademische Senat der Universität Bremen im April 1999 beschlossen und nach
einer Übergangszeit muss nun dieses Jahr das zentrale Organ des KAM - der Kollegiumsrat
(KRAM) - neu gewählt werden.
Es darf jede/er wählen, der/die zu den nachfolgenden
Gruppen gehört, und dem Kollegium Akademischer MitarbeiterInnen (KAM)
beitritt:
1.
die wissenschaftlichen OberassistentInnen und OberingenieureInnen nach § 21a
BremHG;
2.
die wissenschaftlichen und künstlerischen AssistentInnen nach § 21 BremHG;
3.
die wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen nach § 23 BremHG ;
4.
die Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach § 24 BremHG,
5. StipendiatInnen der Graduiertenkollegs, des Bremer DoktorandInnenprogramms und solche mit Promotionsabschlußstipendien sowie
6.
Sonstige angemeldete DoktorandInnen und HabilitandInnen.
Ein Beitritt ist notwendig geworden, da es keine Gruppenkollegien mit automatischer Mitgliedschaft mehr gibt. Mit der Mitgliedschaft sind keine finanziellen Pflichten verbunden. Die Mitarbeit im Kollegium ist freiwillig.
Wie könnt Ihr
Mitglied werden?
Mitglied im KAM kann jede/r zu jederzeit durch eine
formlose schriftliche Erklärung werden, die sie/er uns zukommen läßt (auch in
der Teilpersonalversammlung oder bei der Briefwahl).
Ihr könnt Euch im Rahmen der Teilpersonalversammlung
am 15.11.2000 um 15:00 Uhr in GW 2, Raum B1400, über das Kollegium und den KRAM
informieren und Eure Stimme persönlich abgeben. Für diejenigen, die verhindert
sind, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Vorstand des KRAM
formlos anzufordern. Da sich auf der Teilpersonalversammlung noch Kandidaten
für den KRAM aufstellen lassen können, werden die Wahlunterlagen erst nach der
Versammlung verschickt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am
30.11.2000 beim Wahlleiter vorliegen.