zu Drs. 15/613




Bericht der staatlichen Deputation für Wissenschaft


"Reform des Hochschuldienstrechts: Nicht auf halbem Wege stehen bleiben"

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 5.6.2000
(Drs. 15/364)


Der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung vom 4. bis 6. Juli 2000 folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegen:

"Zwei Drittel der Professorinnen und Professoren an den bremischen Hochschulen werden in den kommenden acht Jahren in den Ruhestand treten. Das ist eine historische Möglichkeit und zugleich Notwendigkeit für eine tiefgreifende Reform des Dienstrechts an den deutschen Hochschulen. Die Bundesregierung hat zur Vorbereitung einer solchen Reform eine Expertenkommission "Reform des Hochschuldienstrechts" eingesetzt, die am 10. April 2000 ihren Bericht abgegeben hat. Bundesregierung und Bundestag wollen auf der Grundlage dieses Berichtes und anderer vorangegangener Vorschläge noch in dieser Legislaturperiode ein Reformgesetz vorlegen. Die Bundesländer sind beteiligt.

Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, dass Ziele und Leitlinien einer Reform des Hochschuldienstrechts vor allem sind: eine bessere internationale Vergleichbarkeit und Mobilität; eine frühere selbständige wissenschaftliche Tätigkeit; eine höhere Durchlässigkeit zwischen Hochschule, Forschungseinrichtungen und der übrigen Gesellschaft; eine deutliche Verbesserung der Chancen von Frauen, ihre eigenen Lebens- und Karrierewege gehen zu können.

Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, dass der Bericht der Expertenkommission eine Reihe von guten und dringend notwendigen Reformschritten enthält, dass er aber noch zu viele halbe Schritte macht und der Radikalität der gestellten Aufgabe ausweicht.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert daher den Senat auf, in den bevorstehenden Beratungen um die Reform des Hochschuldienstrechts die folgenden Eckpunkte zu vertreten, die zum Teil im Kommissionsbericht enthalten sind, zum Teil darüber hinaus gehen:

Die Bürgerschaft (Landtag) ist der Auffassung, dass bundeseinheitliche Festlegungen nur so weit getroffen werden sollten, wie es zur Wahrung einer hinreichenden Einheitlichkeit des Hochschulwesens und zur Schaffung qualitätsfördernder Wettbewerbsbedingungen notwendig ist."

Der Dringlichkeitsantrag wurde zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wissenschaft überwiesen. Die Deputation hat in ihrer Sitzung am 26. Januar 2001 den Antrag beraten und gibt folgenden Bericht ab:

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat am 21.September 2000 ihr Konzept zum "Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert" vorgelegt, das sich an den Empfehlungen der ursprünglich zu diesem Thema eingesetzten Expertenkommission orientiert aber auch eigene Akzente setzt. Inzwischen werden in Umsetzung dieses Konzepts die Rohentwürfe zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten; der Senator für Bildung und Wissenschaft ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

Die Deputation für Wissenschaft empfiehlt der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht zuzustimmen. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass die im Antrag geforderten Eckpunkte bereits zum Teil in den genannten Rohentwürfen enthalten sind. Im einzelnen vertritt die Deputation für Wissenschaft folgende Auffassung:

Die von der Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft sowie vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Gesetzentwürfe lassen den Ländern weite Spielräume für die Ausgestaltung der Personalstruktur und der Dienstverhältnisse. Dieses wird unterstützt, soweit gleiche Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben.



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Sprecher                                                             Vorsitzender

der Deputation für Wissenschaft